Der ehe­ma­lige Geheim­dienst­mit­ar­bei­ter wird an sei­nem Arbeit­ge­ber irre und lie­fert der Welt die größ­te Ent­hül­lung in der Geschich­te des US-​Nach­rich­ten­ge­heim­diens­tes NSA“ und Ent­hül­lun­gen über die umfas­sende Über­wa­chung der Bür­ger durch ande­re Geheim­dienste gleich mit. Die poli­ti­schen Reak­tion und die auf­ge­reg­ten öffent­li­chen Debat­ten über den unauf­lös­li­chen Zwie­spalt von Frei­heit‘ con­tra Sicher­heit‘ las­sen kei­nen Zwei­fel: Sei­ne Ver­öf­fent­li­chun­gen betref­fen nicht irgend­ein Feld der Poli­tik, son­dern einen Kern­be­reich auch und gera­de demo­kra­tisch-​frei­heit­li­cher Staa­ten. Die staat­li­chen Stel­len ver­tei­di­gen die Ein­griffe in die ansons­ten natür­lich respek­tierte Pri­vat­sphäre mit lau­ter beson­de­ren Fäl­len der Bedro­hung und set­zen dabei Staats‚sicherheit‘ und Schutz der Bür­ger‘ und ihres Lebens, das sie so umfas­send durch­leuch­ten, umstands­los in eins. Aller­dings geben sie zugleich Aus­kunft dar­über, dass sich ihre Kon­troll­be­darf kei­nes­wegs auf sol­che Fäl­le beschränkt, son­dern dem Prin­zip eines umfas­send und mit allen moder­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­teln zu sichern­den staat­li­chen Über­blicks über das Trei­ben der Bür­ger gehorcht. Nicht bloß Kon­trolle im Ein­zel­fall, son­dern gene­relle Kon­trol­lier­bar­keit ist offen­bar ein ele­men­ta­res Bedürf­nis des Staats, der sei­nen Bür­gern Frei­hei­ten und eine Pri­vat­sphäre zuge­steht und gewährt. Wie Frei­heit und Sicher­heit zusam­men­hän­gen und dass bür­ger­li­che Frei­heit von daher kei­nes­wegs ein über alle Kri­tik erha­be­nes Schutz­gut ist, dar­über klärt der Arti­kel auf.