Es funk­tio­niert auf Ansa­ge: In ihren fei­er­li­chen Reden zum Jah­res­wech­sel haben Kanz­le­rin und Bun­des­prä­si­dent fest­ge­stellt, Deutsch­land sei ein­fach zu groß, um bei inter­na­tio­na­len Kri­sen eine unter­ge­ord­nete Rol­le zu spie­len, und sie haben mehr deut­sche Ver­ant­wor­tung“ und akti­ve­res Ein­grei­fen ange­kün­digt. Weni­ge Mona­te spä­ter haben sie in der Ukrai­ne die – nach eige­ner Aus­kunft – schlimms­te Kri­se in Euro­pa seit dem Mau­er­fall vom Zaun gebro­chen; so schlimm, dass man­che von einem neu­en kal­ten oder gar hei­ßen Krieg warnen.

Schuld dar­an ist, wie stets, die ande­re Sei­te: Erst der ukrai­ni­sche Prä­si­dent Janu­ko­witsch, der sei­ne Unter­schrift unter das Asso­zia­ti­ons­ab­kom­men mit der EU ver­wei­gert hat, dann die rus­sisch­spra­chi­gen Lan­des­teile im Süden und Osten der Ukrai­ne, schließ­lich und vor allem Putins Russland.

Was Mer­kel und ihre EU-​Kol­le­gen trei­ben, ent­de­cken und ver­ur­tei­len sie am rus­si­schen Präsidenten:

  • Ihm sagen sie Groß­macht-​Al­lü­ren und impe­riale Absich­ten nach. Er wol­le den Raum der ehe­ma­li­gen Sowjet­union als rus­si­sche Ein­fluss­sphäre bewah­ren, obwohl die Zeit der Ein­fluss­zo­nen end­gül­tig vor­bei ist!“ Das sagt ihm allen vor­an die deut­sche Kanz­le­rin Mer­kel, die die Ukrai­ne jetzt umso schnel­ler in die EU ein­bin­den wird.

  • Mer­kel wirft Putin vor, er desta­bi­li­siere die Ukrai­ne, weil er Anträ­ge aus der Krim und viel­leicht auch aus der Ost­ukraine, das Gebiet in die rus­si­sche Föde­ra­tion auf­zu­neh­men, ermu­tigt. Der Vor­wurf kommt von einer deut­schen Kanz­le­rin, die nichts unver­sucht gelas­sen hat, den Staat des kaput­ten, zwi­schen sei­nen öst­li­chen und west­li­chen Abhän­gig­kei­ten hin– und her­ge­ris­se­nen Lan­des zu desta­bi­li­sie­ren, solan­ge ein nicht will­fäh­ri­ger Prä­si­dent dort an der Macht war. Deut­sche Polit­pro­mi­nenz hat den Umsturz in Kiew ermu­tigt, zum Durch­hal­ten auf­ge­ru­fen und ihm die Unter­stüt­zung ganz West­eu­ro­pas zuge­si­chert – und damit das Land end­gül­tig zerrissen.

  • Der pro-​west­li­che Umsturz mit all sei­nen glü­hen­den Natio­na­lis­ten und teil­weise bewaff­ne­ten Demons­tran­ten, mit sei­ner Lahm­le­gung des natio­na­len Lebens, den Beset­zun­gen und Ver­wüs­tun­gen von Minis­te­rien – ein Auf­ruhr wie ihn sich kei­ne west­li­che Demo­kra­tie gefal­len lässt –: die­ser Umsturz ist für die EU fried­lich, demo­kra­tisch, authen­ti­scher Aus­druck des ukrai­ni­schen Volks­wil­lens, der gilt selbst­ver­ständ­lich ver­bind­lich für das gan­ze Volk ein­schließ­lich der dage­gen auf­be­geh­ren­den Ost­ukrai­ner und muss unbe­dingt gegen rus­si­sche Bedro­hung und Über­griffe geschützt, also unter die schüt­zende west­li­che Vor­mund­schaft von USA, EU und Nato gestellt wer­den. Die im Ver­gleich dazu gesit­tete Volks­ab­stim­mung auf der Krim über den Bei­tritt zu Russ­land dage­gen ist für sie ille­gal, unde­mo­kra­tisch, eine Far­ce, die nichts gilt, und Russ­lands Beru­fung auf bedroh­te rus­si­sche Bür­ger eine leicht zu durch­schau­ende Bemän­te­lung der rück­sichts­lo­sen Macht­über­griffe des neu­en Mos­kauer Zaren auf ein unab­hän­gi­ges Land. Die euro­päi­schen Schutz­her­ren des Selbst­be­stim­mungs­rechts der Völ­ker sind eben so freund­lich, auch gleich die Kol­lek­tive, zu defi­nie­ren, die sie als Völ­ker gel­ten las­sen, denen Selbst­be­stim­mung und deren Anfüh­rern das Staats­we­sen zusteht, und wel­che Aus­rich­tung des Staats­wil­lens ihren macht­vol­len Schutz ver­dient; und die, für die das Gegen­teil gilt.

Dabei ist die Quel­le die­ser Unter­schei­dung zwi­schen Recht und Unrecht kein Rät­sel: Legi­tim sind in der Ukrai­ne die poli­ti­schen Kräf­te, die sich als Statt­hal­ter der EU und ihr Land als deren Hin­ter­land anbie­ten; ille­gi­tim sind die­je­ni­gen, die sich dem euro­päi­schen Anschluss ent­ge­gen­stel­len. Russ­land liest die­se Glei­chung von Recht und Inter­esse ent­ge­gen­ge­setzt. Bei­de, die EU im Ver­ein mit den USA und Russ­land, bean­spru­chen als zustän­dige Mäch­te das Rich­ter­amt dar­über, wer was darf in und mit der Ukrai­ne, d.h. wie, wohin und an wel­chen aus­wär­ti­gen Inter­es­sen sich der Staat aus­rich­ten soll. Bei­de for­dern von­ein­an­der, sich aus der Ukrai­ne her­aus­zu­hal­ten Die west­li­chen Mäch­te mei­nen und betrei­ben dabei von Anfang an den Anschluss an und Unter­stel­lung der Ukrai­ne unter die EU und Nato und die Erle­di­gung rus­si­schen Ein­flus­ses. Russ­land ist ent­schlos­sen, den zu ver­tei­di­gen. So steht Recht gegen Recht – und der fried­li­che Ver­kehr der bei­den gro­ßen Nach­barn“ nimmt fol­ge­rich­tig den Cha­rak­ter einer Mobi­li­sie­rung von Macht– und Gewalt­mit­teln zur Unter­ord­nung des ande­ren an. Dabei ver­si­chert Mer­kel ihren Bür­gern: Zum Krieg wird es nicht kom­men“ – und gibt damit zu Pro­to­koll, was sie alles ins Kal­kül zieht.