Freizeit und Konsum im Lockdown
Nach wie vor sucht die epidemiologisch beratene Politik die Covid19-Pandemie dadurch in den Griff zu bekommen, dass sie möglichst viel an Kontakten der Bürger unterbindet. Neben Betrieben und Schulen hat sie dabei vor allem das Freizeitgeschehen als Ansteckungsherd ins Visier genommen, private Zusammenkünfte reglementiert und die verschiedensten Arten von Veranstaltungen und Geselligkeiten abgesagt. Im Unterschied zu anderen Kontakten scheinen die Einschränkungen in dieser Sphäre, wo sich die Bürger frei nach ihrem Geschmack bewegen, nicht lauter praktische Notwendigkeiten durcheinander zu bringen. Auf den zweiten Blick wird deutlich, dass in der Freizeitsphäre eine ganze Welt von Notwendigkeiten des Gelderwerbs beheimatet ist. So legt die Politik mit der Kontaktsperre nicht bloß das Freizeitvergnügen lahm, sondern auch das umfängliche Geschäft damit. Sie ist konfrontiert mit der – sonst nie beachteten, längst gewohnten – Wahrheit der Freiheitssphäre der Individuen: Diese mag deren frei gesetzte Zwecke beinhalten, objektiv ist sie die Sphäre der Freizeitindustrie und damit ein Musterfall der Subsumtion der Menschen als Geldbeutel unter die Interessen und Notwendigkeiten des Geschäfts.
Zu diesem Thema gibt es einen Artikel in der Nummer 1 – 21 des GegenStandpunkt: „Pandemie XVIII. Deutschland im Winter-Lockdown – eine Zwischenbilanz“, davon insbesondere die Abschnitte II.1. „Die Welt der Freizeitgestaltung“ und II.2. „Die Welt des Konsums“. Dieser Artikel ist frei verfügbar auf der Seite des Verlags.
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